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nachfolgeregelung für eine projektentwicklungsfirma
Projektart
organisationsberatung
Zeitraum
01.2020
Ort
hamburg, deutschland
Eine Projektentwicklungsfirma im Immobiliensektor aus Hamburg, Deutschland stand vor der Herausforderung, die Geschäftsführung aufgrund von nicht zu lösenden Interessens- und Zielkonflikten an einen der beiden geschäftsführenden Gesellschafter zu übertragen.
Das Unternehmen war zu gleichen Teilen unter beiden geschäftsführenden Gesellschaftern ohne Einzelzeichnungsberechtigung mit jeweils 50% Anteil aufgeteilt. Die beiden Partner hatten unterschiedliche Vorstellungen über die Ziele und Absichten der Projektentwicklungsgesellschaft und konnten sich daher nicht auf gemeinsame Vertragsunterzeichnungen oder Projektvorlagen einigen.
Der Auftrag bestand darin, als Mediatorfunktion zwischen beiden Parteien zu vermitteln und ein klares Unternehmensziel sowie die Übertragung der Geschäftsführung an eine der beiden Parteien vorzubereiten.
Einer der Partner hatte bei der Gründung die Absicht verfolgt, mit der Entwicklungsgesellschaft auf nachhaltige, ökologisch sinnvolle Projekte zu setzen und Vorreiter für umwelt- und gesundheitsfreundlichen Immobilienbau zu werden, während der andere Geschäftspartner an großvolumigen Projekten mit der geringstmöglichen Kostenstruktur und maximalem Ertrag interessiert war.
Die Beratung bestand aus folgenden Massnahmen:
- Klare Formulierung der Ziele der beiden Gesellschafter mit der Projektentwicklungsfirma
- Auslegung der Kompetenzen und Erfahrungen der Gesellschafter
- Markt- und Trendanalyse Bau- und Immobiliensektor
- Interviews mit bestehenden Bau- und Projektentwicklungsfirmen aus dem Nachhaltigkeitssektor
- Bedarfsplanung voraussichtlich notwendiger liquider Mittel für die verschiedenen Optionen
- Ausgestaltung eines Gesellschafterbeschlusses zur Berufung einer der Beiden als alleinigen Geschäftsführer und Anpassung der Statuten der GmbH
- Einzelcoachings
Es wurde sehr häufig durch uns von der emotionalen Ebene wieder auf die rationale Ebene gewechselt. Die emotionale Ebene wurde dabei nicht ausser Acht gelassen, aber stets rationalen und belegbaren Fakten der aktuellen Marktsituation und Aussichten der nächsten Jahre gegenübergestellt. Es wurde geprüft ob beide Strategien in einem Unternehmensziel vereinbar sind. Die Parteien konnten sich letztlich auf eine der beiden Unternehmensziele einigen und die Übergabe vorbereiten. Schlussendlich wurde die finanzielle Tragbarkeit, Machbarkeit und die Eigenmittelsituation als die drei Hauptkriterien für die Entscheidung einbezogen.